RS OGH 1993/2/18 10ObS3/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1993
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Ein Versicherter, der seinen bisherigen Beruf als Verkäufer in einer spezialisierten - insbesondere den persönlichen Kundenkontakt vermeidenden - Form weiterhin ausüben kann, ist nicht berufsunfähig im Sinne des § 273 Abs 1 ASVG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084979

Dokumentnummer

JJR_19930218_OGH0002_010OBS00003_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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