RS OGH 1993/2/18 10ObS11/93

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Veröffentlicht am 18.02.1993
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Norm

ASVG §273 Abs1

Rechtssatz

Ist eine Diplomkrankenschwester zufolge einer bestehenden Unverträglichkeit in Krankenhäusern, Kurheimen, Altenheimen und Rehabilitationsheimen ausgeschlossen, so ist zu prüfen, ob das verbleibende Leistungskalkül für eine Tätigkeit in der Heimkrankenpflege ausreicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084974

Dokumentnummer

JJR_19930218_OGH0002_010OBS00011_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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