Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Ist eine Diplomkrankenschwester zufolge einer bestehenden Unverträglichkeit in Krankenhäusern, Kurheimen, Altenheimen und Rehabilitationsheimen ausgeschlossen, so ist zu prüfen, ob das verbleibende Leistungskalkül für eine Tätigkeit in der Heimkrankenpflege ausreicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084974Dokumentnummer
JJR_19930218_OGH0002_010OBS00011_9300000_002