Norm
UWG §14 B2Rechtssatz
Verstöße gegen die in § 14 UWG angeführten Normen - darunter auch gegen § 2 UWG - können nicht nur von Mitbewerbern im Sinne des § 14 UWG, sondern auch von den unmittelbar Verletzten mit Unterlassungsklage geltend gemacht werden.Verstöße gegen die in Paragraph 14, UWG angeführten Normen - darunter auch gegen Paragraph 2, UWG - können nicht nur von Mitbewerbern im Sinne des Paragraph 14, UWG, sondern auch von den unmittelbar Verletzten mit Unterlassungsklage geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079449Im RIS seit
23.02.1993Zuletzt aktualisiert am
01.04.2025