RS OGH 2023/2/16 14Os163/92 (14Os164/92); 15Os143/18w; 14Os75/22v; 15Os95/22t

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Rechtssatz

Als Bestimmungshandlung kommen alle Verhaltensweisen in Betracht, die den (oder zumindest einen) Anstoß zur Tatausführung geben können, wozu ein bloßes Ersuchen, Anraten oder eine Aufforderung ausreicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089780

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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