RS OGH 1993/3/9 4Ob7/93, 4Ob7/96, 4Ob137/02d, 4Ob191/14p

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Norm

UWG §9 C3a

Rechtssatz

Ist eines der zu vergleichenden Wörter - ohne unmittelbare Beziehung zur Ware - der gangbare sprachliche Ausdruck für eine allgemein geläufige Vorstellung, die zwanglose Verkörperung eines bestimmten Begriffes (relative Phantasiebezeichnung), dann kann nach ständiger Rechtsprechung sein Sinngehalt die Möglichkeit von Verwechslungen nach dem akustischen oder optischen Eindruck von vornherein vermindern oder sogar ausschließen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0079141

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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