RS OGH 1993/3/18 10ObS303/91 (10ObS304/91, 10ObS305/91), 10ObS130/05y, 10ObS78/15s

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Veröffentlicht am 18.03.1993
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Norm

ASVG §294 Abs1 litc
BSVG §140 Abs1 litc
BSVG §142 Abs1 litc

Rechtssatz

Unter den die Berechnung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern, soferne sie mit dem Pensionsberechtigten im gemeinsamen Haushalt leben, sind sowohl Unterhaltsansprüche gegen beide Eltern als auch solche nur gegen einen Elternteil zu verstehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084870

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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