RS OGH 1993/3/22 1Ob527/93, 5Ob7/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
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Norm

ABGB §1175 A1
HGB §27
HGB §105
HGB §123

Rechtssatz

Nur in der gemeinsamen Fortführung des ererbten Unternehmens nach der Einantwortung ist der stillschweigende Abschluß eines Gesellschaftsvertrages zu erblicken.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 527/93
    Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 527/93
  • 5 Ob 7/99m
    Entscheidungstext OGH 28.09.1999 5 Ob 7/99m
    Auch; Beisatz: Wird ein Unternehmen nicht fortgeführt, kommt durch Konkludenz ein Gesellschaftsrechtsverhältnis nicht zustande. Die Rechtsprechung hat etwa auch in Fällen, in denen Erben die Fragen offenließen, ob eine Gesellschaft gegründet werden sollte, jedenfalls im Innenverhältnis nur eine schlichte Unternehmensgemeinschaft anerkannt (SZ 34/184; 36/27; 43/198). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0022087

Dokumentnummer

JJR_19930322_OGH0002_0010OB00527_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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