Norm
ABGB §367 ERechtssatz
Der Erwerb vom Nichtberechtigten setzt voraus, daß der Übereignungsakt nach den allgemeinen Regeln vollendet, das Superädifikat also übergeben wurde, als tauglicher Modus kommt bei solchen Bauwerken allerdings nur die Urkundenhinterlegung in Betracht. Geschützt wird übrigens nur der Erwerb von jenem Veräußerer, der die Sache in seiner Gewahrsame oder Macht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010907Dokumentnummer
JJR_19930322_OGH0002_0010OB00513_9300000_003