RS OGH 2012/2/14 1Ob527/93, 5Ob209/11p

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Rechtssatz

Die Teilung des Gesellschaftsvermögens ist mangels Einigung im streitigen Verfahren durchzuführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013833

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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