RS OGH 1993/3/22 1Ob602/92, 1Ob571/95, 2Ob74/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.03.1993
beobachten
merken

Norm

EheG §55a Abs2

Rechtssatz

Es muss eine Unterhaltsvereinbarung des Kindes, vertreten durch einen Elternteil vorliegen, nicht ein sogenannter Entlastungsvertrag, eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 602/92
    Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 602/92
  • 1 Ob 571/95
    Entscheidungstext OGH 29.08.1995 1 Ob 571/95
    Veröff: SZ 68/146
  • 2 Ob 74/10m
    Entscheidungstext OGH 11.11.2010 2 Ob 74/10m
    nur: Ein sogenannter Entlastungsvertrag ist eine bloße Regelung zwischen den Ehegatten darüber, wer die Unterhaltslast im Innenverhältnis zu tragen hat. (T1); Bem: Zur Zulässigkeit eines Entlastungsvertrags siehe RS0016550. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057188

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten