RS OGH 2025/5/22 1Ob513/93; 2Ob144/02v; 2Ob188/11b; 8Ob73/23b; 4Ob102/24i

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Veröffentlicht am 22.03.1993
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Rechtssatz

Die Redlichkeit des Erwerbers muss nicht nur bei Abschluss des Titelgeschäfts vorhanden sein, sondern bis zur Übergabe fortdauern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010903

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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