Norm
StGB §164 Abs1 Z2Rechtssatz
Beweismittelunterdrückung nach § 295 StGB steht zum Tatbestand der Hehlerei weder im Verhältnis der Spezialität noch in einer anderen Form der Scheinkonkurrenz.Beweismittelunterdrückung nach Paragraph 295, StGB steht zum Tatbestand der Hehlerei weder im Verhältnis der Spezialität noch in einer anderen Form der Scheinkonkurrenz.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095512Dokumentnummer
JJR_19930330_OGH0002_0140OS00017_9300000_002