RS OGH 1993/3/31 3Ob50/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1993
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Norm

EO §171 Abs1
EO §184 Abs1 Z3
EO §186 Abs2
EO §187 Abs1
ZPO §38

Rechtssatz

Ein Zustellungsmangel ist auch dann saniert und damit die Legitimation zur Erhebung eines Rekurses gegen den Zuschlag weggefallen, wenn der nicht verständigte Hypothekargläubiger einen mündlich bevollmächtigten Vertreter zur Versteigerungstagsatzung entsendet, dieser dort auch anwesend ist, sich aber nicht als Vertreter deklariert, wenn seine Zulassung nach § 38 ZPO zu erwarten gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0008669

Dokumentnummer

JJR_19930331_OGH0002_0030OB00050_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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