Norm
StGB §62Rechtssatz
Das Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB ist ein Dauerdelikt; trotz Beginn des unbefugten Gebrauchs im Ausland begründet ein auch im Inland gelegener Tatort die Zuständigkeit der österreichischen Strafgerichte (§ 62 StGB).Das Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach Paragraph 136, Absatz eins, StGB ist ein Dauerdelikt; trotz Beginn des unbefugten Gebrauchs im Ausland begründet ein auch im Inland gelegener Tatort die Zuständigkeit der österreichischen Strafgerichte (Paragraph 62, StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0092035Dokumentnummer
JJR_19930408_OGH0002_0140OS00063_9300000_001