RS OGH 1993/4/15 10ObS58/93

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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Norm

ASVG §175 Abs3

Rechtssatz

Die Heranziehung zu privaten Diensten durch den Vorgesetzten kann dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn der Versicherte berechtigterweise annehmen konnte, noch im Rahmen seines Dienstverhältnisses zu handeln, zur Befolgung der Weisungen verpflichtet zu sein bzw sie nicht ablehnen zu können.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085032

Dokumentnummer

JJR_19930415_OGH0002_010OBS00058_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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