RS OGH 1993/4/15 2Ob511/93, 7Ob22/99g

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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Norm

UbG §26

Rechtssatz

Das Gesetz bietet keine Grundlage für eine Entscheidung, mit welcher - ohne über die Zulässigkeit der Unterbringung abzusprechen - festgestellt wird, daß es sich bei einem in der Vergangenheit liegenden Aufenthalt eines Patienten in einer psychiatrischen Anstalt um eine Unterbringung gehandelt habe.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0075974

Dokumentnummer

JJR_19930415_OGH0002_0020OB00511_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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