Norm
ABGB §177 Abs1 BRechtssatz
Gegen § 177 Abs 1 ABGB bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Art 7 B-VG und des Art 5 des 7.ZPMRK keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche gesetzliche Regelung bezüglich der Obsorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern und bei geschiedenen Eltern stellt keinen Verstoß gegen Art 7 Abs 1 B-VG dar.Gegen Paragraph 177, Absatz eins, ABGB bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Artikel 7, B-VG und des Artikel 5, des 7.ZPMRK keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche gesetzliche Regelung bezüglich der Obsorge bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden Eltern und bei geschiedenen Eltern stellt keinen Verstoß gegen Artikel 7, Absatz eins, B-VG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0048920Dokumentnummer
JJR_19930420_OGH0002_0010OB00515_9300000_001