RS OGH 1993/4/20 1Ob41/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.1993
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Norm

EisbEG §4 A
WRG §34

Rechtssatz

Ein Bauverlust ist keine teilweise bloße Vorwegnahme ("Vorwirkung") einer späteren Enteignung, sondern ist direkter, durch die Errichtung einer Schutzzone verursachter, ersatzfähiger Folgeschaden der Eigentumsbeschränkung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0057987

Dokumentnummer

JJR_19930420_OGH0002_0010OB00041_9200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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