Rechtssatz
Bei Vinkulierung einer vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Kaskoversicherung zugunsten des Leasinggebers ist dieser (Mitversicherter) Versicherter. Es handelt sich um eine Fremdversicherung, auf die die §§ 74 ff VersVG anzuwenden sind.Bei Vinkulierung einer vom Versicherungsnehmer abgeschlossenen Kaskoversicherung zugunsten des Leasinggebers ist dieser (Mitversicherter) Versicherter. Es handelt sich um eine Fremdversicherung, auf die die Paragraphen 74, ff VersVG anzuwenden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080825Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011