Norm
ASVG §175 Abs1Rechtssatz
In gleicher Weise, wie das Einpacken der persönlichen Gegenstände für eine berufsbedingte Reise nicht dem Versicherungsschutz unterliegt, ist die Besorgung einer für den Transport dieser Gegenstände bestimmten Tasche nach § 175 ASVG nicht geschützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084481Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_010OBS00029_9300000_001