RS OGH 1993/4/27 10ObS29/93

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Veröffentlicht am 27.04.1993
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Norm

ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

In gleicher Weise, wie das Einpacken der persönlichen Gegenstände für eine berufsbedingte Reise nicht dem Versicherungsschutz unterliegt, ist die Besorgung einer für den Transport dieser Gegenstände bestimmten Tasche nach § 175 ASVG nicht geschützt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0084481

Dokumentnummer

JJR_19930427_OGH0002_010OBS00029_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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