RS OGH 1993/4/27 14Os36/93, 12Os85/17t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1993
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Norm

StPO §72
StPO §277

Rechtssatz

Eine vom Gesetz dem Vorsitzenden in sein pflichtgemäßes Ermessen gelegte (und hier vom Staatsanwalt ausdrücklich beantragte) Maßnahme - Verhaftung eines Zeugen - kann nicht den Anschein der Befangenheit des Gerichtes begründen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096683

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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