Rechtssatz
Die Suche nach einer Öffnung in einem der im § 129 Z 1 StGB genannten Schutzobjekte, um dort unmittelbar einzubrechen oder einzusteigen, stellt bereits eine ausführungsnahe Handlung zum Einbruchsdiebstahl dar.Die Suche nach einer Öffnung in einem der im Paragraph 129, Ziffer eins, StGB genannten Schutzobjekte, um dort unmittelbar einzubrechen oder einzusteigen, stellt bereits eine ausführungsnahe Handlung zum Einbruchsdiebstahl dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0090235Dokumentnummer
JJR_19930427_OGH0002_0140OS00045_9300000_001