RS OGH 1993/4/28 3Ob570/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

ABGB §861
ABGB §863 H
HGB §346 C

Rechtssatz

Ein nach grundsätzlicher Einigung übermitteltes Bestätigungsschreiben, das darauf abzielt, offen gelassene Punkte, die erst der Abklärung und Einigung bedurft hätten, als feststehend und vereinbart hinzustellen, kann ein Vertragsoffert darstellen, das auch schlüssig angenommen werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013976

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_0030OB00570_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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