RS OGH 1993/4/28 9ObA74/93

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

ArbVG §40 Abs3
ArbVG §42 Abs2
ArbVG §59

Rechtssatz

Die gegen § 40 Abs3 und § 42 Abs2 ArbVG verstoßende Wahl eines Betriebsrates, dem als Mitglieder bis auf einen Arbeiter nur Angestellte angehören, verletzt nicht die elementarsten Wahlgrundsätze; dieser Verstoß bildet daher nur einen Anfechtungsgrund (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0051105

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_009OBA00074_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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