RS OGH 2008/1/22 4Ob50/93, 4Ob253/02p, 4Ob228/07v

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Veröffentlicht am 04.05.1993
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Rechtssatz

Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf § 1330 ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen § 405 ZPO.Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf Paragraph 1330, ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen Paragraph 405, ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031734

Dokumentnummer

JJR_19930504_OGH0002_0040OB00050_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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