Norm
ABGB §1330 BIRechtssatz
Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf § 1330 ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen § 405 ZPO.Stützt der Kläger eines Wettbewerbsstreites seine Unterlassungsklage auch auf Paragraph 1330, ABGB, ohne im Begehren die Beschränkung "zu Zwecken des Wettbewerbs" fallen zulassen, verstößt eine Klagsstattgebung unter Weglassung dieses Zusatzes gegen Paragraph 405, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031734Dokumentnummer
JJR_19930504_OGH0002_0040OB00050_9300000_001