Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.Ein dem Prinzip der Unschuldsvermutung des Artikel 6, Absatz 2, MRK widersprechende Presseberichterstattung verletzt das Gebot der Sachlichkeit und kann auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031746Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.11.2023