RS OGH 1993/5/6 12Os31/93

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Veröffentlicht am 06.05.1993
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Rechtssatz

Den anderen berauschenden Mitteln im Sinne des § 287 Abs 1 StGB sind auch Medikamente mit berauschender Wirkung zuzuzählen.Den anderen berauschenden Mitteln im Sinne des Paragraph 287, Absatz eins, StGB sind auch Medikamente mit berauschender Wirkung zuzuzählen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095806

Dokumentnummer

JJR_19930506_OGH0002_0120OS00031_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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