RS OGH 1993/5/11 10ObS2/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.05.1993
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Norm

ASVG §175 Abs3 Z4

Rechtssatz

Die Arbeiten, durch die in einem landwirtschaftlichen Nebengebäude eine neue Wohnung für den Ausgedingsberechtigten geschaffen werden soll, stehen unter Unfallversicherungsschutz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0085055

Dokumentnummer

JJR_19930511_OGH0002_010OBS00002_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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