RS OGH 1993/5/18 11Os25/93

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Veröffentlicht am 18.05.1993
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Rechtssatz

Werturteile lassen keinen Wahrheitsbeweis zu und kommen daher - im Gegensatz zu den ihnen zugrundeliegenden Tatsachen - auch für den Nachweis der Aufwendung gebotener journalistischer Sorgfalt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067773

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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