RS OGH 1993/5/25 5Ob38/93

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Veröffentlicht am 25.05.1993
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Norm

ABGB §415 Abs1
ABGB §466
GBG §60

Rechtssatz

Die grundbücherliche Anmerkung der Hypothekarklage setzt die gerichtliche Geltendmachung der Sachhaftung gegen den Eigentümer der "verpfändeten Liegenschaft" voraus. Sie erfordert daher das Bestehen eines gültigen, gemäß § 415 Abs 1 ABGB nur durch die grundbücherliche Einverleibung zu erwerbenden Pfandrechtes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0011087

Dokumentnummer

JJR_19930525_OGH0002_0050OB00038_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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