RS OGH 1993/6/8 4Ob506/93

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Veröffentlicht am 08.06.1993
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Rechtssatz

Läßt sich der Finanzierer den Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises abtreten, dann erwirbt er nur die einwendungsbehaftete Kaufpreisforderung, nicht aber eine vom Kaufvertrag unabhängige Darlehensforderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020646

Dokumentnummer

JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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