RS OGH 2007/4/23 4Ob506/93, 4Ob44/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.1993
beobachten
merken

Rechtssatz

Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit nicht auch dem Finanzierer entgegengehalten werden; in solchen Fällen versagt daher auch die (analoge) Anwendung des § 18 KSchG.Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit nicht auch dem Finanzierer entgegengehalten werden; in solchen Fällen versagt daher auch die (analoge) Anwendung des Paragraph 18, KSchG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

drittfinanzierter Kauf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020668

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten