RS OGH 1993/6/15 5Ob50/93, 5Ob205/98b, 5Ob152/03v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1993
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Norm

BauRG §4

Rechtssatz

Veräußerungsbeschränkungen bilden kein Eintragungshindernis für das Baurecht, sofern ein Zuwiderhandeln des Baurechtsinhabers nicht die Rechtsfolge einer Auflösung des Vertragsverhältnisses - sei es automatisch oder im Wege der Kündigung - auslöst.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 50/93
    Entscheidungstext OGH 15.06.1993 5 Ob 50/93
    Veröff: SZ 66/73
  • 5 Ob 205/98b
    Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 Ob 205/98b
    Vgl auch; Beisatz: Vertragliche Veräußerungsbeschränkungen sind nur insoweit mit dem Baurecht unvereinbar, als der Versuch unternommen würde, ein Zuwiderhandeln gegen das Veräußerungsverbot mit dem Erlöschen des Baurechts zu sanktionieren. (T1)
  • 5 Ob 152/03v
    Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 152/03v
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0052496

Dokumentnummer

JJR_19930615_OGH0002_0050OB00050_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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