Norm
ABGB §1041 A1Rechtssatz
Ein außervertraglicher Anspruch (Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB) gegen denjenigen, der ohne Vermittlungsauftrag aus fremden Vermittlungsverträgen Nutzen zieht, kommt nur in Betracht, wenn ein vertraglicher Anspruch gegen den Partner des Vermittlungsauftrages auch unter dem Aspekt des Abschlusses eines zweckgleichwertigen Geschäftes verneint werden muss. Voraussetzung eines derartigen Verwendungsanspruches ist es, dass der Dritte das dem Verkürzten zugewiesene Rechtsgut rechtswidrig in Anspruch nahm; eine Ausnützung fremder Leistungen und Kenntnisse ist nicht stets, sondern nur dann als sittenwidrig und somit rechtswidrig anzusehen, wenn diese erfahrungsgemäß nur gegen angemessene Vergütung erbracht werden und sie der Dritte ohne Notwendigkeit ausnützte, um sich das übliche Entgelt zu ersparen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0019876Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.02.2013