RS OGH 2024/2/20 1Ob570/93; 2Ob223/98b; 7Ob97/08b; 3Ob138/12h; 1Ob206/16z; 6Ob153/16t; 6Ob7/18z; 5Ob

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Norm

ABGB §94
  1. ABGB § 94 heute
  2. ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999
  4. ABGB § 94 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Durch Lohnsteuerrückvergütungen, die als verfügbare Mittel in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sind, wurden diese für die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichten bestimmenden Mittel in dem Jahr vermehrt, in dem die Rückvergütungen dem Abgabenpflichtigen zugeflossen sind; es erscheint billig, diese Einkommensbestandteile auf dieses Jahr insgesamt aufzuteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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