Norm
ABGB §94Rechtssatz
Wenn Nebengebühren des Unterhaltspflichtigen, die in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sind, ein vermehrter kongruenter Aufwand gegenübersteht, dann ist die bei der Unterhaltsbemessung auch als ein die Leistungsfähigkeit mindernder Umstand in Rechnung zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013388Dokumentnummer
JJR_19930622_OGH0002_0010OB00570_9300000_001