RS OGH 1993/6/22 1Ob570/93

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Norm

ABGB §94
ABGB §140 Bb

Rechtssatz

Wenn Nebengebühren des Unterhaltspflichtigen, die in die Bemessungsgrundlage einzurechnen sind, ein vermehrter kongruenter Aufwand gegenübersteht, dann ist die bei der Unterhaltsbemessung auch als ein die Leistungsfähigkeit mindernder Umstand in Rechnung zu stellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0013388

Dokumentnummer

JJR_19930622_OGH0002_0010OB00570_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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