Norm
StGB §164 Abs1 Z2Rechtssatz
Entscheidend für die Tathandlung des "Ansichbringens" ist die Erlangung der Alleinverfügungsgewalt, die auch durch die unentgeltliche Übernahme von Genußmitteln zum sofortigen Gebrauch (sowie durch "Mitgenuß") begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095470Dokumentnummer
JJR_19930623_OGH0002_0110OS00056_9200000_001