Norm
StGB §147 Abs1 Z1Rechtssatz
Die manipulative Veränderung der Anzeige eines Kilometerzählers kommt als dementsprechend qualifizierte Benützung eines unrichtigen Meßgerätes in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094414Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2011