RS OGH 2022/11/22 8Ob657/92; 5Ob137/95; 4Ob56/03v; 5Ob193/10h; 1Ob170/22i

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Veröffentlicht am 24.06.1993
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Rechtssatz

Bestimmt ist die Erklärung, wenn ihr die wesentlichen Rechtsfolgen, die der Erklärende anstrebt, entnehmbar sind und die gesetzliche Mindestanforderungen des betreffenden Rechtsgeschäftstyps ( essentialia negotii ) erfüllt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0014692

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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