Norm
StGB §146 ERechtssatz
Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach § 153 StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtung - in echter Konkurrenz (Realkonkurrenz) zusammentreffen kann.Die auf wissentlichem Befugnismißbrauch beruhende, den Machtgeber zumindest bedingt vorsätzlich schädigende Kreditgewährung durch einen zur Kreditvergabe grundsätzlich autorisierten Bankangestellten erfüllt den Tatbestand der Untreue nach Paragraph 153, StGB, mit welchem allerdings jener des Betruges - durch Täuschung der nur formell als solche aufgetretenen Kreditnehmer über ihre Rückzahlungsverpflichtung - in echter Konkurrenz (Realkonkurrenz) zusammentreffen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0094387Dokumentnummer
JJR_19930624_OGH0002_0120OS00041_9300000_001