RS OGH 1993/6/30 10ObS213/92

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Norm

ASVG §162 Abs1 Z2
ASVG §162 Abs1
MuttSchG §3 Abs3

Rechtssatz

Für einen Zeitraum, für den ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs 3 MuttSchG bestand, gebührt kein Wochengeld, wenn der Versicherten für diese Zeit von ihrem Dienstgeber, wenn auch ohne primären rechtlichen Anspruch, die vollen Dienstbezüge tatsächlich ausgezahlt wurden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070680

Dokumentnummer

JJR_19930630_OGH0002_010OBS00213_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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