Norm
ASVG §162 Abs1 Z2Rechtssatz
Für einen Zeitraum, für den ein Beschäftigungsverbot gemäß § 3 Abs 3 MuttSchG bestand, gebührt kein Wochengeld, wenn der Versicherten für diese Zeit von ihrem Dienstgeber, wenn auch ohne primären rechtlichen Anspruch, die vollen Dienstbezüge tatsächlich ausgezahlt wurden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070680Dokumentnummer
JJR_19930630_OGH0002_010OBS00213_9200000_001