RS OGH 2020/9/17 3Ob523/93 (3Ob524/93), 3Ob571/94 (3Ob572/94), 7Ob625/95, 6Ob122/06v, 3Ob210/07i, 3O

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Norm

ABGB §140 Cb
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989

Rechtssatz

Kann die Überschreitung der angemessenen Überlegungsfrist des Kindes hinsichtlich des erstmaligen Studienwechsels noch als entschuldbar angesehen werden, so schadet es nicht, wenn das erste Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0047675

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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