Norm
ABGB §983Rechtssatz
Während des Bestands des Kreditverhältnisses kann die Position des Kreditgebers oder des Kreditnehmers nicht schlechthin als Ganzes übertragen werden, weil eine solche Vertragsübernahme nur mit Zustimmung des Vertragspartners möglich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0019215Dokumentnummer
JJR_19930702_OGH0002_0010OB00536_9300000_004