Norm
MRG §29 Abs1 Z3Rechtssatz
Dem Mieter steht wegen der für ihn in solchen Fällen im allgemeinen bestehenden Zwangslage das Recht, sich auf den Umgehungscharakter des strittigen Mietverhältnisses zu berufen, selbst dann zu, wenn er das Wesen und die Folgen des Umgehungsgeschäft erkannt haben sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070190Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2011