RS OGH 1993/7/8 2Ob57/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1993
beobachten
merken

Norm

ABGB §1327 c1
  1. ABGB § 1327 heute
  2. ABGB § 1327 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Auch die Verschaffung einer der Verkehrsübung entsprechende Zweitwohnung ist angemessene Befriedigung des Wohnbedürfnisses und damit Unterhaltsleistung im Sinne des § 1327 ABGB.Auch die Verschaffung einer der Verkehrsübung entsprechende Zweitwohnung ist angemessene Befriedigung des Wohnbedürfnisses und damit Unterhaltsleistung im Sinne des Paragraph 1327, ABGB.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0031888

Dokumentnummer

JJR_19930708_OGH0002_0020OB00057_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten