RS OGH 1993/7/8 8Ob587/93

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Veröffentlicht am 08.07.1993
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Rechtssatz

Treuhandabreden sind im Zweifel als Aufträge zu beurteilen und unterliegen daher § 36 IPRG ( hier: Anwendung von Schweizer Recht, weil der Rechtsanwalt, dem die Garantiebeschaffung treuhändig überantwortet wurde, in der Schweiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Kanzleisitz hat ).Treuhandabreden sind im Zweifel als Aufträge zu beurteilen und unterliegen daher Paragraph 36, IPRG ( hier: Anwendung von Schweizer Recht, weil der Rechtsanwalt, dem die Garantiebeschaffung treuhändig überantwortet wurde, in der Schweiz seinen gewöhnlichen Aufenthalt und Kanzleisitz hat ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010766

Dokumentnummer

JJR_19930708_OGH0002_0080OB00587_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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