RS OGH 1993/7/14 7Ob548/93

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

GmbHG §63 Abs3

Rechtssatz

Eine Erhöhung des Stammkapitals durch Aufrechnung einer bereits fälligen Darlehensforderung gegenüber der GmbH ist dann keine vollwertige Leistung und verstößt daher gegen die Gläubigerschutzvorschrift des § 63 Abs 3 GmbHG, wenn der Gegenwert dieser Forderung nicht mehr im Vermögen der GmbH steht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0059992

Dokumentnummer

JJR_19930714_OGH0002_0070OB00548_9300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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