RS OGH 2023/9/27 7Ob12/93; 7Ob3/96; 7Ob353/98g; 7Ob264/02b; 7Ob158/06w; 7Ob84/08s; 7Ob241/10g; 7Ob20

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Rechtssatz

Der Befreiungsanspruch des Versicherungsnehmers verwandelt sich in einen Zahlungsanspruch, wenn der Versicherungsnehmer den Dritten befriedigt oder der Anspruch des Dritten durch rechtskräftiges Urteil, durch Anerkenntnis oder Vergleich festgestellt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0080603

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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