Norm
SGG §12 Abs2 IIBRechtssatz
Im Hinblick auf die unter der zusätzlichen Voraussetzung der Suchtgiftdelinquenz ausschließlich zur Finanzierung des Eigenbedarfs sogar strafsatzändernde Bestimmung des § 12 Abs 2, zweiter Satz, SGG ist die Suchtgiftergebenheit des Rechtsbrechers bei der Strafbemessung wegen eines Suchtgiftdeliktes als mildernd zu werten.Im Hinblick auf die unter der zusätzlichen Voraussetzung der Suchtgiftdelinquenz ausschließlich zur Finanzierung des Eigenbedarfs sogar strafsatzändernde Bestimmung des Paragraph 12, Absatz 2,, zweiter Satz, SGG ist die Suchtgiftergebenheit des Rechtsbrechers bei der Strafbemessung wegen eines Suchtgiftdeliktes als mildernd zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0087956Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008