RS OGH 2024/12/18 7Ob23/93; 7Ob9/95; 7Ob353/98g; 7Ob204/04g; 7Ob286/04s; 7Ob124/16k; 7Ob14/18m; 17Ob

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Veröffentlicht am 14.07.1993
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Norm

AHVB Art7 Pkt2.2.

Rechtssatz

Die Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit der geleisteten Arbeit, wird dem Vorsatz gleichgehalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0081692

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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